Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, der Käufer bewilligt uns bis zur endgültigen Bezahlung den jederzeitigen Zutritt zu den Anlagen.

 

  • Hinsichtlich sämtlicher Streitigkeiten aus gegenständlichen Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

 

  • Gegenrechnungen seitens des Auftraggebers, von dessen Subfirmen (z.B. im Falle einer Gewährleistung) oder dessen eigener Leistungen müssen vor Erbringen der Leistung schriftlich von PETRASCH KG beauftragt und genehmigt werden. In allen anderen Fällen werden derartige Gegenrechnungen nicht anerkannt.

 

  • Die Positionierung der jeweiligen Klimageräte, Kälteanlagen wurden vom Auftraggeber vor Montagebeginn festgelegt und bestätigt, dass im Bohrbereich weder Wasser-, Gas-, elektrische oder sonstige Leitungen im Mauerwerk verlegt sind. Anderenfalls wird keinerlei Haftung für Beschädigungen der Leitung und daraus resultierenden Folgeschäden vom Auftragnehmer übernommen.